SeeNotsignale sind Signale, die Anderen anzeigen, dass sich Menschen oder Schiffe in SeeNot befinden. Es handelt sich damit um einen Notruf.


Mein Praxisseminar beinhaltet:

- Teil 1, visuelle und akustische Notsignalmittel (Arten und Anwendungsbereiche)
- Teil 2, Verwendung und Umgang von pyrotechnischen Notsignalmittel in der Kategorie T1 und T2 anhand von Dummys (Handfackel, Rauchsignal, Fallschirmrakete, Signalgeber) für einen FKN
Preis
Nur Teil 1
30,-€/Kopf
Nur Teil 2
30,-€/Kopf
Teil 1 und 2
50,-€/Kopf

Teil 1 und Teil 2 ist für alle geeignet,
- die aus irgend einem Grund (Schiffsführer, Crew, Kanufahrer, Kitsurfer, Bergsteiger, Tourengeher usw.) mit Notsignalmittel in Berührung kommen könnten.


Nur Teil 2,
- für jene die in einem Selbststudium oder in einem Online-Kurs für die Prüfung zum FKN lernen und noch Einblick in den praktischen Umgang der entsprechenden Notsgnalmittel benötigen.

Online-Kurs/Selbststudium!
Für nur 8,-€/Kopf bekommst Du bei mir Zugang auf ein virtuelles Lernbuch,den 4 amtlichen Fragebögen mit je 15 Fragen, sowie ein Online-Prüfungsmodus.

unverbindliche Anfragen unter kontakt@we-enjoy.de

Information zu pyrotechnischen SeeNot - Signalmittel


In Abhängigkeit vom Gehalt an explosiven Stoffen und der damit verbundenen Gefährlichkeit erfolgt eine Klassifizierung der pyrotechnischen Signalmittel in T1 und T2. Für den meistens privaten Bereich wie Sportschifffahrt, Kanufahren, Kitesurfen, Bergsteigen kommen nur Signalmittel der Klassen T1 und T2 in Betracht, wobei Mittel der Klasse T1 mit Altersnachweis frei verkäuflich sind. Für Mittel der Klasse P2 ist dagegen ein Fachkundenachweis erforderlich.
Nur für den Erwerb und Transport von pyrotechnische Seenotsignale der Klasse T2 ist der FKN erforderlich! Dieser kann bei den zuständigen Sportbootführerscheinausschüssen abgelegt werden.

Gerade im Ausland sind pyrotechnischen Signalmittel der Kategorie T1 und T2 auf Charteryachten vorhanden wobei der FKN dort oft unbekannt und nicht verpflichtend ist.
Auch bei uns in Deutschland darf jede Person, unabhängig eines FKN/SKN,pyrotechnischen Signalmittel in einem Notfall verwenden.


Selbst wen man also als Charterskipper keine pyrotechnischen Signalmittel erwirbt, sollte man sich im Umgang dieser Signalmittel vorher vertraut machen und nicht erst wen es zu spät ist. Gerade als Skipper ist man besonders verantwortlich und zur Seemannschaft gehört auch die Sicherheitseinweisung wo die Seenotsignalmittel ein Thema sind.

Information zu Prüfungsterminen

Der Prüfungsausschuss des DSV für Bayern bietet 14tägig Prüfungen zum FKN in 81249 München Neuaubing an. Damit ist man an keine Wassersportschule gebunden.

Certiorina

gekürzter Auszug aus "Gesetze im Internet" (1. SprengV §1 Abs.2)

Die Verwendung und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P2, die beim Wasser- und Luftsport oder beim Bergsteigen zur Rettung von Menschen oder als Signalmittel bestimmt sind, soweit diese Gegenstände von Personen erworben, aufbewahrt, verwendet oder verbracht werden, die

1.ein nautisches Patent, einen Matrosenbrief oder ein Befähigungszeugnis zum Rettungsbootsmann besitzen und im Rahmen ihrer Berufsausbildung im Umgang mit den genannten Gegenständen und den dabei zu beachtenden Vorschriften unterwiesen worden sind,
2.einen amtlichen Berechtigungsschein für das Führen von Motorwasserfahrzeugen des Katastrophenschutzes, ein Sporthochseeschifferzeugnis, einen amtlichen Sportbootführerschein, einen Führerschein des Deutschen Segler-Verbandes oder des Deutschen Motor-Yachtverbandes oder einen Wasser- oder Bergwachtausweis des Roten Kreuzes oder einen Ausweis der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft oder der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger besitzen oder
3.einen Befähigungsnachweis zum Führen von Hängegleitern, von Gleitflugzeugen und von Ultraleichtflugzeugen des Deutschen Hängegleiterverbandes, des Deutschen Aero-Clubs oder einer anderen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur anerkannten Stelle besitzen.

Im Falle der Nummern 2 und 3 muß aus dem Befähigungsnachweis hervorgehen, daß der Inhaber im Rahmen seiner Ausbildung im Umgang mit den genannten Gegenständen und den dabei zu beachtenden Vorschriften unterwiesen worden ist.